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   OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01   

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https://dejure.org/2001,2931
OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01 (https://dejure.org/2001,2931)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20.08.2001 - 8 WF 169/01 (https://dejure.org/2001,2931)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 20. August 2001 - 8 WF 169/01 (https://dejure.org/2001,2931)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versorgungsausgleich; Nachehelicher Unterhalt; Ehevertrag; Prozesskostenhilfe; Prozesskostenvorschuss

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 § 242
    Ehevertrag bei Scheidung - inhaltliche Überprüfung - Teilnichtigkeit - Prozesskostenhilfe und Prozesskostenvorschuss - keine Verlagergung der Hauptsachenentscheidung in Neben- oder Vorverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 48 (Leitsatz)

    §§ 138, 242 BGB
    Ehevertrag/Nichtigkeit/Unterhaltsausschluss/Prozesskostenhilfe

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Scheidungsfolgenvertrag - Nicht zu Lasten der Sozialhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DNotZ 2002, 791
  • NJ 2001, 603 (Ls.)
  • FamRZ 2002, 456
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01
    Ein umfassender Ehevertrag, der zur Erleichterung der Scheidung abgeschlossen wird, muss die Rechte beider Parteien ausgewogen berücksichtigen und unterliegt insoweit auch einer inhaltlichen Überprüfung (vgl. BVerfG in FamRZ 2001, 343 ff).

    So sind der Freiheit von Ehepartnern zur vertraglichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen durch Eheverträge unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) Grenzen gesetzt, wo die Vereinbarung objektiv zwangsläufig zur Sozialhilfebedürftigkeit eines Vertragsschließenden führt (BVerfG, FamRZ 2001, 343, 344; ferner BGH, FamRZ 1983, 137; BGH, NJW 1987, 1546, 1548).

  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01
    Wird durch den Ausschluss des nachehelichen Unterhaltes zwangsläufig eine Partei von der Sozialhilfe abhängig, ist grundsätzlich von der Teilnichtigkeit dieses Vertragsteils auszugehen (BGH in FamRZ 1983, 137).

    So sind der Freiheit von Ehepartnern zur vertraglichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen durch Eheverträge unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) Grenzen gesetzt, wo die Vereinbarung objektiv zwangsläufig zur Sozialhilfebedürftigkeit eines Vertragsschließenden führt (BVerfG, FamRZ 2001, 343, 344; ferner BGH, FamRZ 1983, 137; BGH, NJW 1987, 1546, 1548).

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 59/85

    Rücknahme einer Mahnung durch einseitige Erklärung mit der Wirkung der

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01
    So sind der Freiheit von Ehepartnern zur vertraglichen Gestaltung ihrer Rechtsbeziehungen durch Eheverträge unter dem Gesichtspunkt der Sittenwidrigkeit (§ 138 Abs. 1 BGB) Grenzen gesetzt, wo die Vereinbarung objektiv zwangsläufig zur Sozialhilfebedürftigkeit eines Vertragsschließenden führt (BVerfG, FamRZ 2001, 343, 344; ferner BGH, FamRZ 1983, 137; BGH, NJW 1987, 1546, 1548).
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 19/99

    Sittenwidrigkeit einer Abfindungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01
    Auf eine Sittenwidrigkeit der Vereinbarung vom 12. März 1998 deutet überdies der Umstand hin, dass die Antragsgegnerin als Ausgleich für den Verzicht auf weiter gehenden Zugewinnausgleich lediglich DM 10.000,-- erhält, obgleich der Antragsgegner mit seinem Gewerbebetrieb noch in den Vorjahren 1996 und 1997 Gewinne vor Steuern von DM 294.727,93 bzw. von DM 180.458,73 erwirtschaftet hat (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.00 - BLw 19/99 -).
  • OLG Düsseldorf, 31.03.1987 - 1 UF 63/86
    Auszug aus OLG Naumburg, 20.08.2001 - 8 WF 169/01
    a) Der Vortrag der Antragsgegnerin, der Antragsteller habe ihr erklärt, sie "keinesfalls" zu benachteiligen, deutet auf eine arglistige Täuschung durch den Antragsteller hin, die ein Anfechtungsrecht begründet (§ 123 Abs. 1 BGB), zumal die Antragsgegnerin - ausweislich der notariellen Urkunde - vom Notar nicht über die rechtliche Tragweite der Vereinbarung über den Zugewinnausgleich (zu Ziffer 3.) belehrt worden ist (vgl. OLG Düsseldorf, FamRZ 1987, 953 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2007 - L 19 B 130/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Dies wird für den Fall angenommen, dass der Fortfall des Unterhaltsanspruchs zwangsläufig zur Sozialhilfebedürftigkeit führt (vgl. BGH, NJW 83, 1851; OLG Köln, FamRZ 2003, 767; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 456).Entsprechendes muss daher für die Bedürftigkeit nach dem SGB II gelten.
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - 24 U 168/10

    Pflichten des Rechtsanwalts vor Abschluss eines Vergleichs

    Die Annahme der grundsätzlichen Sittenwidrigkeit von Eheverträgen, die eine dermaßen belastende Drittwirkung hatten, entsprach zum Zeitpunkt des Vergleichsschlusses gefestigter Rechtsprechung einschließlich der des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, FamRZ 1991, 306, 307; BGHZ 86, 82 ff.; OLG Köln, FamRZ 2003, 767; OLG Naumburg, FamRZ 2002, 456).
  • AG Schwäbisch Hall, 28.02.2003 - 2 F 691/01
    Ist auf Grund einer besonders einseitigen Aufbürdung vertraglicher Lasten und einer erheblich ungleichen Verhandlungsposition der Vertragspartner ersichtlich, dass in einem Vertragsverhältnis ein Partner solches Gewicht hat, dass er den Vertragsinhalt faktisch einseitig bestimmen kann, ist es Aufgabe des Gerichts, auf die Wahrung der Grundrechtsposition des anderen Vertragspartners hinzuwirken, um zu verhindern, dass sich die Selbstbestimmung dieses Partners in eine Fremdbestimmung verkehrt (Bundesverfassungsgericht a.a.O., S. 345; OLG Naumburg FamRZ 2002, 456 ff; Oberlandesgericht München, FamRZ 2003, 35 ff).
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